aktuelle Energiepreise 2024 Elektrizitätswerk Bad Hofgastein

Grundentgelt pro Jahr in Euro netto / bruttoPreis pro kWh in Cent netto / brutto
Strom Privat30,0000 / 36,000015,5000 / 18,6000
Strom Gewerbe30,0000 / 36,000015,7000 / 18,8400
Heizung/Warmwasser
Stromwärme Nacht15,3000 / 18,3600
Stromwärme Zusatz-/Tagnachladung15,5000 / 18,6000

Weitere Details zu den Energiepreisen und Gesamtstrompreisen:

aktuelles Preisblatt

Smart Meter – ein guter Tausch für Bad Hofgastein

Smart Meter sind digitale Stromzähler, die in den nächsten Jahren die aktuell eingesetzten mechanischen Stromzähler ersetzen. Das gesetzliche Ziel laut Intelligente Messgeräte-Einführungsverordnung (IME-VO) sieht vor, 95 % der Haushalte bis 2024 mit Smart Meter auszustatten – das heißt, der Großteil der Zähler ist bereits getauscht.

Smart Meter messen alle 15 Minuten den tatsächlichen Energieverbrauch und liefern so Daten zu Ihrem Stromverbrauch. Im Webportal haben Sie einen genauen Überblick über Ihre Verbrauchswerte.

Für die erste Registrierung im Webportal bitte unter ewerk@ewh.co.at Zugangsdaten (Vertragspartner-ID und Einmaltoken) anfordern.

technische Information

Photovoltaik Strom verkaufen

Aktueller Einspeisetarif Elektrizitätswerk Bad Hofgastein (lt. OeMAG)

2024
Jänner8,137 Cent/kWh
Februar6,293 Cent/kWh
März5,776 Cent/kWh
April4,655 Cent/kWh
Mai4,655 Cent/kWh
Juni4,655 Cent/kWh
Juli5,339 Cent/kWh
August5,827 Cent/kWh
September6,038 Cent/kWh
Oktober6,867 Cent/kWh
November
Dezember

Wenn Sie Ihren produzierten Strom an uns verkaufen möchten, müssen Sie mit dem Elektrizitätswerk Bad Hofgastein (Energieabnehmer/Stromkäufer) eine Lieferantenbeziehung eingehen. In einem Einspeisevertrag werden die Details festgehalten.

Bei Interesse kontaktieren Sie uns bitte gerne unter ewerk@ewh.co.at oder telefonisch +43 6432 6367

Erklärung Stromabrechnung

Die Stromabrechnung besteht aus drei Komponenten:

  • Energie
  • Netz
  • Steuern und Abgaben

Bei einem Haushalt machen der Netzpreis und der Energiepreis je circa ein Drittel aus. Dazu kommen die gesetzlichen Abgaben und Zuschläge (z. B. Elektrizitätsabgabe des Bundes, Gebrauchsabgaben der Länder, Zuschläge für erneuerbare Energieträger etc.). Darauf wird die 20 %-ige Umsatzsteuer aufgeschlagen.

Zusammensetzung des Strompreises für einen durchschnittlichen Haushalt in Österreich:

Aufgrund der turbulenten Situation am Energiemarkt gibt es seitens des Bundes sowie des Landes Salzburg und als auch vom E-Werk Bad Hofgastein diverse Entlastungspakete:

Stromkostenzuschuss vom Bund:

2900 kWh zu € 0,10 für Strom Haushalt (01.12.2022 bis 31.12.2024)

2900 kWh zu € 0,10 für Wärmepumpen mit eigenem Zähler (01.12.2022 bis 31.12.2024)

Stromkostenergänzungszuschuss für Haushalte mit mehr als drei Bewohnern

Die Möglichkeiten des geöffneten Strommarktes

Eine Information der österreichischen Elektrizitätswirtschaft

Welchen Vorteil hat der geöffnete Strommarkt für die Stromkunden?

In Österreich kann jeder Kunde seinen Stromlieferanten frei wählen, denn seit 1. Oktober 2001 ist der heimische Strommarkt liberalisiert. Österreich gehört damit zu den europäischen Vorreitern bei der Liberalisierung des Elektrizitätsmarktes.

Welche Möglichkeiten hat der Kunde im liberalisierten Markt?

Im liberalisierten Markt ist es wichtig, genau zwischen Netzbetreiber und Energielieferant zu unterscheiden:
Der für Sie zuständige Netzbetreiber wird durch Ihren Wohnsitz bzw. Standort festgelegt. Ihr Netzbetreiber sorgt für die sichere Stromversorgung in seinem Gebiet. Und er ist verpflichtet, jedem Kunden, der dies möchte, zu behördlich festgelegten Tarifen und zu den behördlich genehmigten Allgemeinen Bedingungen einen Netzzugang zur Verfügung zu stellen.

Natürlich benötigen Sie aber auch einen Energielieferanten. Und Sie haben das Recht, die von Ihnen benötigte elektrische Energie von einem Energielieferanten Ihrer Wahl zu beziehen. Dazu schließen Sie mit dem Energielieferanten einen eigenen Energieliefervertrag ab. Alle Energielieferanten stehen in den Bereichen Erzeugung, Stromhandel und Stromvertrieb im freien Wettbewerb.

Marktinformation 1

Was muss ich wissen, um wechseln zu können?

Wenn Sie einen Lieferanten ausgewählt haben, müssen Sie mit ihm einen Liefervertrag abschließen. Der neue Lieferant kann dann von Ihnen bevollmächtigt werden, den Lieferantenwechsel für Sie durchzuführen. In diesem Fall regelt der Lieferant in Ihrem Namen alle notwendigen Schritte für Ihren Wechsel. Dies ist für Sie mit keinen zusätzlichen Kosten verbunden. Dabei ist es hilfreich, wenn Sie als Kunde und ihre Kunden-Anlage eindeutig identifiziert werden können. Das erfolgt z. B. über die so genannte Zählpunktbezeichnung – eine 33-stellige Nummer, die auf Ihrer Stromrechnung ausgewiesen ist.

Informationen über mögliche Lieferanten finden Sie im Internet, in Zeitungen und Zeitschriften. Die Energie-Control GmbH erstellt Strompreisvergleiche für Endverbraucher und veröffentlicht diese unter www.e-control.at.

Wohin wende ich mich mit Fragen zum Elektrizitätsmarkt?

Wenn Sie Informationen oder Auskünfte brauchen, können Sie sich jederzeit an Ihren Netzbetreiber (www.ewh.co.at) oder Lieferanten wenden. Weiterführende Informationen finden Sie auf der Homepage der Regulierungsbehörde unter www.e-control.at.