Stromkennzeichnung

Stromkennzeichnung gem § 78 Abs. 1 und 2 ElWOG 2010 und StromkennzeichnungsVO 2011 für den Zeitraum 01.01.2023 bis 31.12.2023.

Das E-Werk Bad Hofgastein liefert seit einigen Jahren nur mehr Strom aus erneuerbaren Energieträgern an seine Kunden. Es entstehen daher bei der Stromerzeugung keinerlei Umweltauswirkungen.

Dies wird in der o.a. aktuellen Stromkennzeichnung dokumentiert. Die Stromkennzeichnung (Labeling) gibt an, wie hoch der jeweilige Prozentanteil der Primärenergiequellen ist. Des Weiteren  wird die Stromkennzeichnung jedes Jahr von der E-Control  auf ihre Richtigkeit überprüft und jedem Kunden mit der Jahresabrechnung übermittelt.